13.11.2018 – Zugang zu sozialen Rechten im europäischen Raum mit Nikola Tietze

Am Mittwoch, den 13. November 2018

Zugang zu sozialen Rechten im europäischen Raum

Nikola Tietze (weiter im Text NT) beginnt ihre Ausführungen, indem sie erklärt, dass sie sich mit dem Vortrag und ihre Verbindung zum Text von Anne Friedrichs über relationale Geschichtsschreibung gerne in die methodische Diskussion des Semesters einbetten möchte. In ihrem Projekt soll die soziologische Perspektive im Mittelpunkt stehen.

NT erörtert die doppelte Problemstellung ihres Projekts, da es zum einen um den Einfluss von Europäisierungsprozessen auf das Ordnungshandeln gehen soll und zum anderen darum, ab wann die Europäisierung Individuen in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Hieran knüpft sie an, dass sie im Umkehrschluss auch untersuchen möchte, ob gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten ermöglicht werden, die es sonst nicht gäbe.

Aufbauend auf Anne Friedrich möchte NT auch die Übergänge der Kategorien von Migration, Mobilität und Sesshaftigkeit analysieren. Sie erkennt, dass Begriffe wie „Flüchtling“ eine lange Geschichte haben und kategorisiert worden sind. Daran anknüpfend möchte NT auch Nähe und Distanz der Mobilen zum Kollektiv reflektieren.

Gleichzeitig erörtert NT, dass sie mit einem Verständnis von Macht nach Georg Simmel arbeitet. Sie möchte den Blick auf die Machtverhältnisse werfen, Begrenzungen und Ausweitungen von Handlungsspielräumen betrachten, die Inklusion und Exklusion analysieren sowie die Taktiken der Beherrschten erörtern.

Sie geht davon aus, dass Konflikte entstehen, weil soziale Rechte und Bedingung der Sesshaftigkeit aneinander geknüpft werden. Gerade in Europa zeigt sich so ein Konflikt zwischen Mobilität und Immobilität in Verbindung mit dem Anspruch auf soziale Leistungen.

Auch die Historizität von Kategorisierungen muss beachtet werden. Diese entsteht im Beziehungsgeflecht verschiedener Akteure. Erstellte Kategorisierungen homogenisieren eine nicht homogene Realität und zugleich spiegeln sich Normen und Werte einer Ordnung darin. Die Beschreibung dieser Historizität von Kategorisierungen entsteht über eine Beschreibung der Genese, den Homogenisierungsprozess und das normative Selbstverständnis einer Ordnung.

Die Kategorien können auch als Gelenkstelle zwischen Konflikt und Ordnung begriffen werden. Hierfür muss der Wechsel zwischen nationaler und europäischer Ebene verdeutlicht werden. Zugleich entsteht der transnationale europäische Raum auch über Kategorisierungen, wobei hier die Widersprüche und Diskontinuitäten aufgezeigt werden müssen. NT möchte darauf aufbauend die Prozesse die vor dem europäischen Gerichtshof verhandelt werden, auf ihre lokale Ebene zurückverfolgen. Es soll beleuchtet werden, ab wann ein lokales Problem zu einem europäischen wird.

Weiterhin erörtert NT, dass Migration historisch zu stark auf das Weggehen und Ankommen fokussiert wurde. Darüber kann allerdings kaum erörtert werden, wer bleibt und wer zurück bleibt.

In ihrem Projekt möchte NT auch die Reproduktion von Diskriminierungen verorten. Hierzu zählt für sie auch, dass das Empfinden über die Ungerechtigkeit von Diskriminierungen sichtbar gemacht wird. Auch das Studium der Handlungskompetenzen von Migrierenden ist Teil dieser Agenda.

Bisher wurden in der Forschung meistens drei empirische Forschungsfelder betrachtet:
– das Studium des Zugangs zu sozialen Rechten
– die Untersuchung des Rechts auf Gleichbehandlung
– Entscheidungen in Arbeitskonflikten.

NT erläutert, dass sie die Maßgaben von Strategie und Taktik nach de Certeau als grundlegend für ihre eigene Arbeit ansieht.

Abschließend erörtert sie noch, dass ein grundlegendes Verständnis der eigenen Gesellschaft nur möglich ist, wenn der Umgang einer Gesellschaft mit Mobilität und Migration untersucht wird.

Folgend wird die Diskussion geöffnet.

Zu Beginn wird nach den in das Projekt einbezogenen Disziplinen gefragt. Da bisher vorrangig eine Zusammenarbeit mit Juristen und Historikern angedacht ist, wird danach gefragt, ob auch der geopolitische Blick mit einbezogen werden soll. Weiterhin wird nach konkreten Fällen gefragt, anhand derer das Forschungsvorhaben untersucht werden soll.

NT geht darauf ein, dass sie den Austausch mit den unterschiedlichen Disziplinen sehr schätze und insbesondere auch durch den Austausch mit Juristen sehr viel lernen könne. Der Blick auf die Realpolitik soll nur dann einbezogen werden, wenn es in den betreffenden Fällen eine Rolle spiele. NT möchte sich auf empirische Fälle konzentrieren, die seit 2000 am EuGH verhandelt worden seien. Sie erkennt bereits, dass sich je nach dem politischen und wirtschaftlichen Kontext innerhalb der EU Konjunkturen abzeichneten. Zur Datenerhebung möchte sie Interviews mit Richtern und Anwälten führen sowie mit Vereinen, die die betroffenen Personen unterstützen würden. Es zeichne sich bereits ab, dass einige Fälle extra auf eine bestimmte Art und Weise konstruiert wurden, um auf europäischer Ebene verhandelt zu werden.

Die folgende Frage zielt darauf ab, ob ab 2007 Jahr eine juristische Unterscheidung zwischen Großbritannien und den osteuropäischen Staaten gemacht wurde.

NT meint, dass die Richter solch eine Aussage nie treffen würden und dies daher empirisch schwierig nachweisbar sei. Allerdings könnten durchaus unterschiedliche Rechtstraditionen gezeigt werden.

Daraufhin wird nach den Begriffspaaren Mobilität und Migration sowie Strategie und Taktik gefragt. Eine zu starke Auftrennung der Begriffspaare sei schwierig wird angemerkt, da es sich um ein riesiges Feld handele, in dem eine Polarisierung nicht so einfach machbar sei. Es wird auf das Beispiel der Nachbarschaftsheime in Berlin verwiesen, die mit EU-Geldern finanziert würden und sich in der Hilfe von Roma und Sinti engagierten.

NT ist sich dieses Problems bewusst, meint aber auch, dass sich eine diskriminierende Tendenz in der Rechtsprechung festhalten lasse, da der starke Bezug zur Sesshaftigkeit in der Rechtsprechung eindeutig gegen Roma und Sinti gerichtet sei. Der Verweis auf den „Sozialtourismus“ wurde beispielsweise bei Briten in Frankreich nicht gemacht. Sie spricht auch davon, dass es natürlich nicht einfach sei, das Begriffspaar Strategie und Taktiken nach de Certeau empirisch nachzuweisen aber sie verweist auch darauf, dass dies – und damit auch die Hilfsorganisationen und Vereine – ein Teil des jeu d’échelles seien, das man nicht als geradlinig sondern nur mit vielen Brüchen analysieren könne. So lasse sich auch eine „Europäisierung des Problems“ durch die Vereine nachweisen.

In der folgenden Frage wird darauf hingewiesen, ob auch die Öffentlichkeit als Untersuchungsgegenstand mit einbezogen werden solle. Weiterhin wird gefragt, wie der geografische Fokus ausgewählt wird.

Hierzu führt NT aus, dass sie vorrangig darauf schaue, welches Material sie bekommen könne. Sie würde gerne mit Verhandlungsbeobachtungen arbeiten, was sich aber als schwierig herausstellt, da eine Anwesenheit vor Ort erforderlich sei. Daher schaue sie sich vorrangig die Urteile und Anträge der Generalanwälte an. Relativ einfach ließen sich auch Positionen der Kommission und der Mitgliedsstaaten einsehen. Weiterhin gäbe es Archivmaterialien auf die sie zurückgreifen möchte.

Zur Auswahl der Fälle sagt sie, dass der geografische Fokus nur auf Deutschland und Frankreich liege.

Weiterhin dreht sich die Diskussion um die Frage, ob es auch bei anderen Migrant*innen eine Obligation zur Sesshaftigkeit gäbe.

NT erklärt, dass über das Problem der Drittstaatenangehörigkeit in den 1990er Jahren das Kriterium der Sesshaftigkeit definiert worden sei. Dazu zählten Bedingungen wie die Bindung an den Wohnort, Kinder und Nachbarschaft. Über diese Merkmale stelle die EU Migrant*innen den EU-Bürgern gleich. Andere Ideen, wie zum Beispiel in den Arbeiten von Robert Castel gingen von einer anderen Vorstellung von Solidarität aus aber die EU vollziehe die Zugehörigkeit statt dessen über die Kriterien „Kinder“ und „Wohnort“ nach.

Die Diskussion geht dazu über die konkurrierenden Formen des Ordnungswissens zu beleuchten. Hierzu verdeutlicht NT nochmal, dass es verschiedene Formen des Ordnungswissens gäbe aber die EU diesen keinen Platz einräume.

Weiterhin wird gefragt, ob es auf europäischer Ebene zu einer Konvergenz nationalstaatlicher Rechtvorstellungen käme. Dies sieht NT als nicht gegeben, da die Richter*innen des EuGH sich als europäische Richter*innen begreifen würden. Dennoch könnten stereotypische Vorstellungen, die eine historisch gewachsene Konstruktion darstellen bei vielen dieser Richter*innen auftreten.

Daraufhin wird danach gefragt, ob die Herkunftsstaaten eine Rolle spielten.
NT meint, dass diese keine Rolle für die Entscheidungen spiele. Sie würden nicht gezwungen, Stellung zu den Urteilen zu nehmen. Teilweise würden aber Konflikte zwischen den Mitgliedsstaaten deutlich, z.B. beim Umgang mit den travailleurs détachés (entsandte Arbeitnehmer).

Generell zeige sich, dass die Mobilität in Frage gestellt wird, da der EU-Bürger als jemand definiert wird, der arbeite und zugleich freie Zirkulation nur für jemanden, der arbeitet möglich sei. Dazu wird angemerkt, dass es diese Trennung zwischen Bürger und Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit erst seit Kurzem gäbe.

Gleichzeitig gäbe es auch europaweite Programme zur Bekämpfung des Antiziganismus, wodurch sich ein Widerspruch in der EU-Programmatik auftue. Daraus ergäbe sich die Frage nach Gleichheit und Antidiskriminierung sowie ob dies auch Teil der Solidarität und sozialer Rechte sei.

Folgend dreht sich die Diskussion noch um den Begriff der Europäisierung.
NT möchte diesen in zwei Dimensionen nutzen. Zum einen bezeichne sie damit die historische Entwicklung der EU und der EWG sowie deren Ausgestaltung. Diese Dimension des Begriffs komme häufig in den Politikwissenschaften vor, doch reiche der Begriff nicht aus. Zum anderen sollten daher Prozesse in den Blick genommen werden, da sich soziale Rechte über Konflikte europäisiert hätten, wie beispielsweise Paul-André Rosental anhand von Wanderarbeitern seit dem 19. Jahrhundert herausgearbeitet hat. Die Anpassung, Konvergenz, Harmonisierung aber auch die Festigung nationaler Identitäten stünden in seiner Arbeit im Mittelpunkt.

Zuletzt wird noch nach der europäischen Krankenversicherung gefragt und ob es Prozesse zwischen den Ländern gegeben habe.
NT verweist in diesem Zusammenhang noch auf die Solvit-Stellen, die bei Konflikten zwischen Bürger*innen und EU vermitteln solle. Diese Fälle seien lokal und würden archiviert, wodurch lokale Fälle, die dort archiviert würden, einsehbar seien.

Protokoll : Laura Wollenweber


OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
Denis Eckert (27 novembre 2018). 13.11.2018 – Zugang zu sozialen Rechten im europäischen Raum mit Nikola Tietze. Mobilität, Migration und räumliche Neuordnung | Mobilités, Migrations, Recomposition des espaces. Consulté le 14 octobre 2024 à l’adresse https://doi.org/10.58079/trk4


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